Wurzelbehandlung: Kosten und was die Krankenkasse zahlt
Wann übernimmt die Kasse die Wurzelbehandlung, welche Bedingungen gelten bei Backenzähnen und welche Leistungen sind privat? Ein Überblick.
„Was kostet mich das?“ – eine berechtigte Frage, die wir vor jeder Wurzelbehandlung beantworten. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt viel, aber nicht alles. Entscheidend sind der Zahn, seine Erhaltungswürdigkeit und die gewählten Behandlungsmethoden.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt eine Wurzelbehandlung, wenn der Zahn als erhaltungswürdig gilt und die Kanäle bis zur Wurzelspitze aufbereitet und gefüllt werden können. Bei Backenzähnen gelten zusätzliche Bedingungen. Zusatzleistungen wie der Einsatz des OP-Mikroskops sind Privatleistungen, die vorab schriftlich vereinbart werden.
Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Bei Front- und Eckzähnen sowie kleinen Backenzähnen (Prämolaren) ist die Wurzelbehandlung in der Regel Kassenleistung, wenn der Zahn erhalten werden kann. Bei großen Backenzähnen (Molaren) sehen die Richtlinien zusätzlich vor, dass mit der Behandlung zum Beispiel
- eine geschlossene Zahnreihe erhalten wird,
- eine einseitige Freiendsituation (fehlende Zähne am Ende der Zahnreihe) vermieden wird oder
- vorhandener, funktionstüchtiger Zahnersatz erhalten bleibt.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Behandlung trotzdem sinnvoll sein – sie ist dann aber eine Privatleistung. Wir prüfen das vor Beginn und sagen es Ihnen offen.
Welche Leistungen sind privat?
| Leistung | Gesetzlich versichert |
|---|---|
| Untersuchung, Röntgen, Betäubung | Kassenleistung |
| Aufbereitung und Wurzelfüllung (bei Erhaltungswürdigkeit) | Kassenleistung |
| Dentales OP-Mikroskop | Privatleistung |
| Erweiterte Desinfektionsverfahren | teilweise Privatleistung |
| Wurzelbehandlung eines Molaren ohne Kassen-Indikation | Privatleistung |
| Krone nach der Wurzelbehandlung | Festzuschuss + Eigenanteil |
Wie hoch sind die Kosten?
Die Höhe privater Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und hängt stark vom Aufwand ab – ein Frontzahn mit einem geraden Kanal ist einfacher als ein Backenzahn mit vier gekrümmten Kanälen oder eine Revision. Seriöse Pauschalpreise lassen sich deshalb nicht nennen. Sie erhalten vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
Zahnzusatzversicherung
Viele Zahnzusatzversicherungen erstatten Leistungen der Zahnerhaltung, einschließlich des OP-Mikroskops. Prüfen Sie Ihren Tarif auf Wartezeiten und Erstattungsgrenzen – wir stellen Ihnen gern die nötigen Unterlagen aus.
Rechnen Sie langfristig: Ein erhaltener Zahn – auch mit privater Zuzahlung – ist in aller Regel günstiger als Extraktion, Implantat und Krone.
Vereinbaren Sie Ihren Termin in der Zahnarztpraxis St. Peter – über die Online-Terminbuchung oder telefonisch unter 0911 554181. Sie finden uns in der Hainstraße 25, 90461 Nürnberg (Tram 6/10 Scharrerstraße, Patientenparkplätze über die Scharrerstraße).
Häufige Fragen
Bekomme ich vorab einen Kostenvoranschlag?
Ja. Private Leistungen vereinbaren wir immer vor der Behandlung schriftlich mit Ihnen.
Zahlt die Kasse auch eine Revision?
Unter den gleichen Voraussetzungen wie eine Erstbehandlung kann auch eine Revision Kassenleistung sein. Bestimmte Zusatzleistungen bleiben privat.
Dieser Ratgeber ersetzt keine persönliche Untersuchung und Beratung. Bei Beschwerden lassen Sie sich bitte zahnärztlich untersuchen – gern bei uns in der Zahnarztpraxis St. Peter in Nürnberg.


