Festzuschuss und Bonusheft einfach erklärt

Wie viel die Kasse zum Zahnersatz zahlt, was die Regelversorgung ist und warum Ihr Bonusheft bares Geld wert ist.

Festzuschuss und Bonusheft einfach erklärt

Beim Zahnersatz zahlen gesetzlich Versicherte immer einen Eigenanteil. Wie hoch er ausfällt, hängt von drei Dingen ab: dem Befund, der gewählten Versorgung und Ihrem Bonusheft.

Kurz gesagt

Die Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen befundbezogenen Festzuschuss in Höhe von 60 % der Kosten der Regelversorgung. Mit regelmäßig dokumentierten Vorsorgeuntersuchungen steigt er nach fünf Jahren auf 70 % und nach zehn Jahren auf 75 %. Bei geringem Einkommen kann die Härtefallregelung greifen.

Was ist die Regelversorgung?

Für jeden Befund – etwa „ein fehlender Zahn zwischen zwei gesunden Zähnen“ – ist eine Standardlösung festgelegt, die Regelversorgung. Der Festzuschuss bemisst sich an ihr, unabhängig davon, ob Sie diese Lösung, eine gleichartige (z. B. vollkeramische Krone) oder eine andersartige (z. B. Implantat) wählen.

SituationZuschuss
Grundanspruch60 % der Regelversorgung
Bonusheft: 5 Jahre lückenlos70 %
Bonusheft: 10 Jahre lückenlos75 %
HärtefallKosten der Regelversorgung bis zu 100 %

So nutzen Sie Ihr Bonusheft

  • Erwachsene: einmal pro Kalenderjahr zur Kontrolle und eintragen lassen.
  • Kinder und Jugendliche (6–17 Jahre): einmal pro Kalenderhalbjahr.
  • Nach den aktuellen Regeln schadet beim 10-Jahres-Bonus ein einmaliges Versäumnis innerhalb des Zeitraums nicht.
  • Bonusheft verloren? Frühere Praxen können die Untersuchungen oft nachträglich bestätigen.
Gut zu wissen

Bringen Sie Ihr Bonusheft zu jedem Kontrolltermin mit. Bei einer Krone oder Brücke kann der Bonus mehrere Hundert Euro ausmachen.

Vereinbaren Sie Ihren Termin in der Zahnarztpraxis St. Peter – über die Online-Terminbuchung oder telefonisch unter 0911 554181. Sie finden uns in der Hainstraße 25, 90461 Nürnberg (Tram 6/10 Scharrerstraße, Patientenparkplätze über die Scharrerstraße).

Häufige Fragen

Gibt es das Bonusheft auch digital?

Viele Krankenkassen bieten inzwischen digitale Bonushefte über ihre App an. Fragen Sie Ihre Kasse.

Wer gilt als Härtefall?

Versicherte mit geringem Einkommen sowie Empfänger bestimmter Sozialleistungen. Die genauen Grenzen erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Dieser Ratgeber ersetzt keine persönliche Untersuchung und Beratung. Bei Beschwerden lassen Sie sich bitte zahnärztlich untersuchen – gern bei uns in der Zahnarztpraxis St. Peter in Nürnberg.

Termin in der Zahnarztpraxis St. Peter

Hainstraße 25 · 90461 Nürnberg · Tram 6/10 Scharrerstraße